Allgemeine Informationen für Reisen nach Österreich
Österreich ist Schengen-Staat.
Derzeit sind folgende Staaten Schengen-Vertragspartner:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Island, Norwegen und die Schweiz (nicht Mitglieder der EU)
Staatsangehörige der Russischen Föderation, von Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan benötigen für die Einreise nach Österreich einen gültigen (internationalen) Reisepass sowie einen Einreisesichtvermerk (Visum) oder einen Aufenthaltstitel.
Für kurzfristige Besuchsreisen nach Österreich bis zu maximal drei Monaten pro Halbjahr (gerechnet ab der ersten Einreise) benötigen Sie ein Visum der Kategorie C.
Wenn Sie einen nichttouristischen Aufenthalt von längstens 6 Monaten, z.B. als Student für ein Semester, als Betriebsentsandter, Künstler für einen Auftritt in Österreich, Gastforscher etc. planen, benötigen Sie ein Visum der Kategorie D.
Für alle Aufenthalte, die länger als als 6 Monate dauern, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Anträge auf Aufenthaltstitel werden an der Botschaft eingebracht und an die zuständige Inlandsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Für weitere Informationen: mehr>>
Quelle: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/moskau/ratgeber/reisen-nach-oesterreich.html



