Reisen österreichischer Staatsbürger in die Russische Föderation
Allgemeine Hinweise:
Ort der Antragstellung
Botschaft der Russischen Föderation
Reisnerstraße 45-47
1030 Wien
Tel: 01/ 712 12 29, 01/ 713 86 22
Fax: 01/ 714 76 12
E-Mail: info@rusemb.at
Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation
Rechte Bahngasse 44 A
1030 Wien
Tel: 01/ 712 12 29, 01/ 712 32 33 (9.00-12.00)
Fax: 01 / 714 76 12
E-Mail: konsulat@rusemb.at
www.rusemb.at/consulat
Russisches Generalkonsulat
Bürgelsteinstraße 2
5020 Salzburg
Tel: 0662/ 624 18 4
Fax: 0662/ 621 74 34
E-Mail: genkonsulat@rusemb.at
Persönliche Beantragung:
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
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Erforderliche Dokumente
I. Touristische Reisen
II. Geschäftsreisen
III. Private Besuchsreisen
I. Touristische Reisen:
1. Original-Reisepass
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig
• mindestens zwei Seiten frei
2. Visumantrag
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt
• persönlich unterschrieben
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet
3. Passbild
• am Visumantrag festgeklebt
• Format 3x4 cm
4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen
Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt:
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte
• Kopie der Versicherungspolizze
5. Eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters
(visa-support letter, Visumbestätigung oder Visabefürwortung) mit
Referenznummer
Ein Voucher (d.h. Unterkunftsbestätigung für die gesamte Reisedauer) des österreichischen bzw. deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters
II. Geschäftsreisen
1. Original-Reisepass
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig
• mindestens zwei Seiten frei
2. Visumantrag
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt
• persönlich unterschrieben
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet
3. Passbild
• am Visumantrag festgeklebt
• Format 3x4 cm
4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen
Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt:
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte
• Kopie der Versicherungspolizze
5. Einladung der russischen Firma: auf Firmenpapier im Original, unterzeichnet durch die russische Firma inklusive
• dem genauen Reisezweck
• den Reisedaten
• Namen, Geburtsdatum und Reisepassnummer des eingeladenen
Geschäftspartners
III. Private Besuchsreisen:
a) enge Verwandte, die Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen:
1. Original-Reisepass
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig
• mindestens zwei Seiten frei
2. Visumantrag
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt
• persönlich unterschrieben
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet
3. Passbild
• am Visumantrag festgeklebt
• Format 3x4 cm
4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen
Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt:
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte
• Kopie der Versicherungspolizze
5. eine förmliche Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (PVS)
b) enge Verwandte von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind:
1. Original-Reisepass
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig
• mindestens zwei Seiten frei
2. Visumantrag
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt
• persönlich unterschrieben
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet
3. Passbild
• am Visumantrag festgeklebt
• Format 3x4 cm
4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen
Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt:
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte
• Kopie der Versicherungspolizze
5.
Ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers muss vom Notar beglaubigt sein)
6. Bestätigung des Verwandtschaftsgrades
7. Meldebestätigung des Gastgebers in Russland
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Konsulargebühren für österreichische Staatsbürger
Bearbeitung bis zu 10 Tagen: EUR 35,-
Bearbeitung bis zu 3 Tagen (nur in dringenden Fällen): EUR 70,-
Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte sowie Erlagschein.
FORMULAR VISUMANTRAG (Word)
VERSICHERUNGSKARTE (Word)



