Reisen österreichischer Staatsbürger in die Russische Föderation

Allgemeine Hinweise:
 

Ort der Antragstellung


Botschaft der Russischen Föderation 

Reisnerstraße 45-47 
1030 Wien 
Tel: 01/ 712 12 29, 01/ 713 86 22 
Fax: 01/ 714 76 12 
E-Mail:
info@rusemb.at 


Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation 
Rechte Bahngasse 44 A 
1030 Wien 
Tel: 01/ 712 12 29, 01/ 712 32 33 (9.00-12.00) 
Fax: 01 / 714 76 12 
E-Mail:
konsulat@rusemb.at 
www.rusemb.at/consulat


Russisches Generalkonsulat 
Bürgelsteinstraße 2 
5020 Salzburg 
Tel: 0662/ 624 18 4 
Fax: 0662/ 621 74 34 
E-Mail: genkonsulat@rusemb.at 

Persönliche Beantragung:
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr 

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Erforderliche Dokumente 

I. Touristische Reisen 
II. Geschäftsreisen 
III. Private Besuchsreisen 


I. Touristische Reisen: 

1. Original-Reisepass 
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig 
• mindestens zwei Seiten frei 

2. Visumantrag 
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt 
• persönlich unterschrieben 
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet 

3. Passbild 
• am Visumantrag festgeklebt 
• Format 3x4 cm 

4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen 

Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt: 
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte 
• Kopie der Versicherungspolizze 

5. Eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters
   (visa-support letter, Visumbestätigung oder Visabefürwortung) mit
   Referenznummer 

Ein Voucher (d.h. Unterkunftsbestätigung für die gesamte Reisedauer) des österreichischen bzw. deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters 

II. Geschäftsreisen 

1. Original-Reisepass 
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig 
• mindestens zwei Seiten frei 

2. Visumantrag 
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt 
• persönlich unterschrieben 
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet 

3. Passbild 
• am Visumantrag festgeklebt 
• Format 3x4 cm 

4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen 

Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt: 
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte 
• Kopie der Versicherungspolizze 

5. Einladung der russischen Firma: auf Firmenpapier im Original, unterzeichnet durch die russische Firma inklusive 
• dem genauen Reisezweck 
• den Reisedaten 
• Namen, Geburtsdatum und Reisepassnummer des eingeladenen
  Geschäftspartners 

III. Private Besuchsreisen: 

a) enge Verwandte, die Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen: 

1. Original-Reisepass 
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig 
• mindestens zwei Seiten frei 

2. Visumantrag 
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt 
• persönlich unterschrieben 
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet 

3. Passbild 
• am Visumantrag festgeklebt 
• Format 3x4 cm 

4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen 

Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt: 
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte 
• Kopie der Versicherungspolizze 

5. eine förmliche Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (PVS) 

b) enge Verwandte von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind: 

1. Original-Reisepass 
• mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig 
• mindestens zwei Seiten frei 

2. Visumantrag 
• in Blockschrift, mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt 
• persönlich unterschrieben 
• alle Fragen richtig und vollständig beantwortet 

3. Passbild 
• am Visumantrag festgeklebt 
• Format 3x4 cm 

4. Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten österreichischen Versicherungsunternehmen 

Als Nachweis werden folgende Unterlagen anerkannt: 
• Ausgefülltes Formular der Versicherungskarte 
• Kopie der Versicherungspolizze 

5. 
Ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers muss vom Notar beglaubigt sein) 

6. Bestätigung des Verwandtschaftsgrades 
7. Meldebestätigung des Gastgebers in Russland

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Konsulargebühren für österreichische Staatsbürger

Bearbeitung bis zu 10 Tagen: EUR 35,- 
Bearbeitung bis zu 3 Tagen (nur in dringenden Fällen): EUR 70,- 
Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte sowie Erlagschein. 

 

FORMULAR VISUMANTRAG (PDF)

FORMULAR VISUMANTRAG (Word)

 

VERSICHERUNGSKARTE (PDF)

VERSICHERUNGSKARTE (Word)


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