Konsulargebühren und Visakategorien
Die Botschaft weist darauf hin, dass ein Touristenvisum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, der Ukraine und Moldawien sowie der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) 35 Euro kostet. Vor der Inanspruchnahme von Visaagenturen, die hohe Summen für die Hilfestellung bei der Erlangung von Visa verlangen, wird ausdrücklich gewarnt, da deren Dienste sehr oft mit rechtswidrigen Praktiken verbunden sind.
Bei der Konsulargebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Antragstellung zu entrichten ist und die auch im Falle einer Ablehnung nicht refundiert wird. Es sind keine darüber hinausgehenden Gebühren zu entrichten. Der Betrag ist mit Zahlschein der Konsularabteilung bei der Bank einzuzahlen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Visums oder Aufenthaltstitels kann erst nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen.
Konsulargebühren Visakategorien
Reise- Kranken- und Unfallversicherung
Für Ihre Reise nach Österreich benötigen Sie eine Reise- Kranken- und Unfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-. Die Versicherung muss in allen Schengen Ländern gültig sein und zudem den gesamten Aufenthalt decken. Ausgenommen davon sind lediglich Angehörige von EU oder EWR Bürgern – die Botschaft empfiehlt aber trotzdem den Abschluss einer Versicherung.
Akzeptiert werden sämtliche europäischen Versicherungen sowie alle Versicherungen die sich auf nachfolgender Versicherungsliste der Botschaft befinden.
Versicherungen die sich nicht auf der Liste befinden, müssen zuerst auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Dabei kann es zu Verzögerungen bei der Visaerteilung kommen.
Terminvereinbarung
Zur Beantragung eines Visums ist ein Termin erforderlich. Ausgenommen davon sind Geschäftsreisende (seit 01. März 2010 ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich), Ehepartner und Kinder von österreichischen Staatsbürgern, Anträge auf Visa „D“, akkreditierte Reisebüros sowie Sonderfälle. In begründeten Notfällen ist vorher das einvernehmen mit der Kosularabteilung herzustellen. Gruppen ab 10 Personen, die zu offiziellen Veranstaltungen nach Österreich reisen, benötigen einen Sondertermin. Urlaubsreisende sind davon nicht betroffen.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche fremdsprachige Unterlagen, die dem Antrag beizuschließen sind, sollten zur zügigen Bearbeitung zusätzlich mit deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Auf Grund des erhöhten Prüfaufwands bei nicht übersetzten Unterlagen, kann es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrags kommen. Statt einer Übersetzung können zusätzlich zu den originalen Unterlagen auch Formblätter der Botschaft verwendet werden:
Arbeitsbescheinigung, Bankbescheinigung
Übersetzungen sollten von einer der deutschen oder englischen Sprache mächtigen Person durchgeführt werden. Falsche oder ungenaue Übersetzungen können zu Missverständnissen und schlimmstenfalls zur Ablehnung des Antrages führen.
Welche Unterlagen Sie genau benötigen finden sie auf den nachfolgenden Merkblättern.
Besuchsreisen Geschäftsreisen Urlaubsreise Transitvisum Visaantrag
Visaerleichterungsabkommen
Seit 1. Juni 2007 ist ein Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation in Kraft, welches ein vereinfachtes Visaverfahren für bestimmte Personengruppen regelt.
Zuständigkeit in Visaangelegenheiten
Personen, die in der Russischen Föderation ihren ständigen Wohnsitz haben, müssen das Visum grundsätzlich bei der österreichischen Botschaft in Moskau beantragen.
Personen mit Wohnsitz in oder um Sankt Petersburg können Visaanträge der Kategorien "A" und "C" auch beim Finnischen Generalkonsulat in St. Petersburg (Preobraschenksaja Ploschad 4, 191028 Sankt Peterburg, Tel. +7/812/331 76 00, Fax 331 76 01) einreichen.
Personen mit Wohnsitz in oder um Jekaterinenburg können Visaanträge der Kategorien "A" und "C" auch beim Ungarischen Generalkonsulat in Jekaterinburg (Ul. Gogolja 15, Jekaterinburg 620075, Tel. (+7/343)355-92-54, Fax (+7/343)355-92-55) einreichen.
Dies gilt nicht für Inhaber von Dienstpässen.
Neben der gesamten Russischen Föderation ist die Konsularabteilung der österreichischen Botschaft in Moskau auch für folgenden Länder in Visaangelegenheiten zuständig: Armenien, Belarus, Georgien und Usbekistan.
In Ländern, in denen keine Österreichische Vertretungsbehörde besteht, kann die Ausstellung eines Visums der Kategorie „A“ und „C“ von einer anderen Schengen Vertretung durchgeführt werden. In welchen Ländern Österreich von einer anderen Schengen Vertretung vertreten wird, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 – 12.00 Uhr Antragsabgabe
12.00 – 13.00 Uhr Unterlagennachreichung
14.30 – 16.30 Uhr Passausgabe
Montag bis Mittwoch
13:30 – 14:30 Uhr Terminvereinbarung
Geschlossen an folgenden Tagen
06.01.2011
25.04.2011
02.06.2011
13.06.2011
23.06.2011
15.08.2011
26.10.2011
01.11.2011
08.12.2011
26.12.2011
Adresse
Chisty Pereulok 11
119034 Moskau
Telefon: + 7 495 956-16-60
E-Mail: moskau-ka(at)bmeia.gv.at
Stand: 30.März 2011
Quelle: Außenministerium



