Seit 2007 besteht ein Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation. Die Hauptinhalte dieses Abkommens sind 

• eine erleichterte Dokumentation des Reisezwecks für bestimmte
  Personengruppen 
• die Möglichkeit der Beantragung von Mehrfachvisa unter bestimmten
  Voraussetzungen 
• eine Befreiung von der Antragsbearbeitungsgebühr für bestimmte
  Personengruppen 

Achtung: Bei Aspekten, die in diesem Abkommen nicht geregelt sind (z.B. Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts), gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften sowie das Gemeinschaftsrecht. 


Zum Download:
Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der RF


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