Seit 2007 besteht ein Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation. Die Hauptinhalte dieses Abkommens sind
• eine erleichterte Dokumentation des Reisezwecks für bestimmte
Personengruppen
• die Möglichkeit der Beantragung von Mehrfachvisa unter bestimmten
Voraussetzungen
• eine Befreiung von der Antragsbearbeitungsgebühr für bestimmte
Personengruppen
Achtung: Bei Aspekten, die in diesem Abkommen nicht geregelt sind (z.B. Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts), gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften sowie das Gemeinschaftsrecht.
Zum Download:
Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der RF



